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   BGH, 15.03.1960 - 5 StR 648/59   

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https://dejure.org/1960,5748
BGH, 15.03.1960 - 5 StR 648/59 (https://dejure.org/1960,5748)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1960 - 5 StR 648/59 (https://dejure.org/1960,5748)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59 (https://dejure.org/1960,5748)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Raubes, wegen schweren Diebstahls, wegen Diebstahls, wegen Körperverletzung und wegen ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 511/58
    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 648/59
    Nach BGHSt 13, 12 können Gebäudeteile, zum Beispiel Hausflure und Einfahrten, die mit Schranken versehen sind, nicht zur Straße im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB gerechnet werden.
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 351/56
    Auszug aus BGH, 15.03.1960 - 5 StR 648/59
    Das Urteil BGH MDR 1957, 242, auf das sich die Strafkammer beruft, betrifft nicht Gebäudeteile, sondern Rasenflächen, die unmittelbar an einen öffentlichen Weg in einem offenen Park oder Stadtgarten angrenzen.
  • BGH, 28.04.1964 - 1 StR 41/64

    Zulässigkeit der Verlesung der früheren Aussage eines Zeugen in der

    Denn der 5. Strafsenat hält nicht nur den Raub in einer Hausnische oder in einem privaten offenen Torweg unter bestimmten Voraussetzungen für einen Straßenraub (BGHSt 13, 287, 288; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59, nicht veröffentlicht -, anders BGHSt 13, 12 für den Raub in einem Hausflur und in einer abgeschrankten Toreinfahrt), sondern erwähnt gerade in der von der Revision berufenen Entscheidung, daß z.B. der Raub in dem Abort eines Eisenbahnzuges unter allen Umständen unter § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB falle, weil er notwendig "auf" einer Eisenbahn begangen werde.
  • BGH, 17.03.1967 - 4 StR 33/67

    Hof als "öffentlicher Platz" - Begriff der Öffentlichkeit - Beschränkung der

    Anders wäre der Sachverhalt möglicherweise zu beurteilen, wenn der Grundstückseigentümer die Benutzung des Hofes durch jedermann, etwa das allgemeine Aufstellen von Kraftfahrzeugen, längere Zeit geduldet hätte (vgl. BGHSt 17, 159 [BGH 02.03.1962 - 4 StR 534/61]; BGH Urt. v. 15. März 1960 - 5 StR 648/59 - bei Fränkel Anm. zu LM Nr. 21 zu § 250 StGB) oder wenn sich im Hof Schaufensterauslagen von allgemeinem Interesse oder sein Kino, für dessen Reklame sich jedermann interessiert, befänden (vgl. EGH Urt. v. 21. Mai 1953 - 4 StR 707/52 -).
  • BGH, 23.03.1982 - 3 StR 3/82

    Verlesung eines Protokolls über die kommissarische Vernehmung eines Zeugen in der

    Es mag dahingestellt bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der Tatrichter bei der Anordnung der Verlesung Artikel 12 EuRHÜbk nicht beachtet hat (vgl. BGH NStZ 1981, 141 [richtig: NStZ 1981, 146 - d. Red.] ), der Angeklagte die Revision wegen (stillschweigenden) Einverständnisses nach § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1954 - 3 StR 629/53; Urteil vom 17. Mai 1956 - 4 StR 36/56, insoweit in BGHSt 9, 230, 232 f nur teilweise abgedruckt; Urteil vom 16. September 1975 - 1 StR 368/75; Urteil vom 3. Februar 1976 - 5 StR 681/75) oder Verwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 1955 - 4 StR 145/55; Urteil vom 15. März 1960 - 5 StR 648/59) nicht auf den Verfahrensfehler stützen kann, wenn er der Verlesung trotz Gelegenheit zur Äußerung nicht widersprochen hat.
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